Gemäss Art 6a GüTV sollen Unternehmen, die Nahzustellung erbringen können, die Konditionen transparent publizieren, um die angebliche Diskriminierungsfreiheit zu gewährleisten. Wir können grundsätzlich Service-/Rangierleistungen erbringen, da wir über einen Netzzugang, Traktionsressourcen und Personal verfügen, sind aber momentan an keinem Standort fest im Einsatz. Dennoch verlangt die Vollzugsbehörde eine Publikation, auch wenn diese keinen Sinn ergibt, da wir die Anfragen spezifisch prüfen und auslegen müssen (was wir natürlich gerne tun).


Das Dienstleistungsangebot:

  • Service- und Rangierleistungen entsprechend Art 6 GüTV

Verfahren:

  • Anfrage und Zusage

Preisansätze:

  • Serviceleistungen (Rangierteam): 3.-- CHF/Min (exkl Reiseaufwendungen und weiteres)
  • Je nach einzusetzender Lok kann der Kostensatz variieren (einheitliche Kostensätze für alle Kunden)

Der effektive Preis ist abhängig von der Funktion, der Leistungserbringung, dem eingesetzten Triebfahrzeug, dem eingesetzten Personal, dem Wochentag und der Tageszeit.

Weitere Rahmenbedingungen:

  • Änderungen einer Bestellung: Nach Möglichkeit und Absprache
  • Verspätungen: Nach Aufwand
  • Alle Kunden werden gleich behandelt.